Interne Revision

Interne Revision (auch Innenrevision; beides oftmals abgekürzt mit „IR“) ist eine vom Tagesgeschäft unabhängige, objektive Prüfungs- und Beratungsaktivität in einer Organisation. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele im Wege eines systematischen und disziplinierten Ansatzes der Bewertung und Verbesserung der Effektivität von Risikomanagement, internem Kontrollumfeld und Unternehmensführung. Ihr Zweck ist die kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse und die Schaffung von Mehrwert für die Organisation.

Die Interne Revision unterstützt die Geschäftsführung bzw. Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat in ihrer Kontroll-, Steuerungs- und Lenkungsfunktion im Wege der Durchführung unabhängiger, interner Prüfungsmandate. Sie ist normalerweise direkt der Geschäftsführung der Organisation unterstellt und daher zumeist eine Stabsstelle.

Das heutige Verständnis der Internen Revision geht überwiegend aus dem angelsächsischen Begriff des „Internal Audit“ hervor. Eine solche Unternehmensfunktion etablierte sich in den 1930er- und 1940er-Jahren vor dem Hintergrund der Entstehung von (für die Kontrollgremien zunehmend unübersichtlichen) Großunternehmen, sowie der im Zweiten Weltkrieg entstandenen Notwendigkeit, komplexe und ressourcenaufwendige Projekte bzw. Unternehmungen zeitnah und detailliert von unabhängiger Seite zu evaluieren bzw. kritisch zu begleiten. Das Internal Audit wird historisch parallel zum Aufkommen des modernen Beratungsbegriffs (engl. „Management Consulting“) eingeordnet, wobei die Versicherungsfunktion („Assurance“) gegenüber der Beratungsfunktion („Consulting“) im Vordergrund steht.


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